Abos für Apps (und Apple ist mit 30 Prozent dabei)
Von Bernd Kling am 15. Februar 2011
Steve Jobs unternimmt alles, um Android noch beliebter zu machen
Verleger, die für das iPad schwärmten und sich davon ihre Rettung in die Post-Print-Ära versprachen, sind längst wieder zu sich gekommen. Apples heute verkündete Bedingungen für Abonnements aus den Apps heraus aber könnten weitere Branchen und zahlreiche iOS-Entwickler vor den Kopf stoßen. Die im Namen von Steve Jobs versandte Pressemitteilung umschreibt es harmlos und freundlich:
„Unsere Philosophie ist einfach – wenn Apple einen neuen Abonnenten zur App bringt, verdient Apple einen 30-Prozent-Anteil; wenn der Publisher einen vorhandenen oder neuen Abonnenten zur App bringt, erhält der Publisher 100 Prozent und Apple verdient nichts. Wir verlangen nur, dass ein Publisher den gleichen (oder günstigeren) Preis innerhalb der App ansetzt, wenn er ein Abonnement außerhalb der App anbietet, so dass Kunden das Abonnement einfach mit einem Klick in der App abschließen können.“
Er hört sich nett an, ist aber tückisch und nimmt dem Verleger so gut wie jeden preislichen Spielraum. Wann oder wo immer er ein Abo anbietet, muss er grundsätzlich einen Preis nennen, der sich auch mit einer 30-Prozent-Abgabe an Apple noch rechnet. Denn aus einer App heraus muss alles über Apples iTunes Store gehen, bei dem Apple grundsätzlich 30 Prozent der Einnahmen einbehält. Nicht ohne Grund kosten Publikationen wie „Der Spiegel“ für das iPhone oder „BILD“ für das iPad mehr als in der gedruckten Version. Selbst wenn Apple für bestehende oder auf der Website eines Verlags abgeschlossene Abos nicht mit abkassiert, erzwingen Apples trickreiche Vorgaben auch dort höhere Preise.
Die Bedingungen gelten nicht nur für die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften, sondern nach Apples Formulierungen für alle Abonnement-Apps mit Medieninhalten – „Magazine, Tageszeitungen, Video, Musik etcetera“. Das beträfe also ebenso Musikanbieter wie Rhapsody und Spotify oder Videostreamer wie Netflix und Hulu Plus. Wie manche befürchten, könnten auch Amazons Buchangebote betroffen sein – und Amazon könnte unmöglich 30 Prozent für Apple in die Buchpreise einrechnen. Das hat sich jedoch noch nicht bestätigt und gilt als eher nicht wahrscheinlich.
Als weiteren Nachteil sehen die Verleger, dass Apple ihnen die Daten über die eigenen Kunden vorenthält. Nur wenn es die Abonnenten optional vorgeben, erhalten sie überhaupt ihre Namen, E-Mail-Adressen und Postleitzahlen. Apple beruft sich dabei auf Datenschutz, für den das Unternehmen äußerst engagiert sei. Hinzu kommt die neu von Apple verfügte Einschränkung, dass aus einer App heraus nicht einmal mehr auf eine Website verlinkt werden darf, die es „den Kunden erlaubt, Inhalte zu kaufen oder Abonnements abzuschließen außerhalb der App“. Anbietern vorhandener Apps setzt Apple eine Frist bis zum 30. Juni 2011, eine neue Version ihrer Anwendung einzureichen, die den neuen Bedingungen entspricht.
Printverleger machten bereits deutlich, dass sie sich nach Plattformen jenseits von Apples iPad und iPhone umsehen, was insbesondere Googles Android OS zugute kommen dürfte. In einem Kommentar bei MediaMemo macht ein Anbieter von Softwarediensten seinem Ärger Luft:
„Ich frage mich, was das für Softwaredienste bedeutet. Ich betreibe einen Webservice mit einer monatlichen Gebühr. Wenn ich eine iPhone-App für diesen Dienst habe, bekommt Apple jetzt einen Schnitt von 30 Prozent? Wenn ja, dann sollte ich unsere iPhone-Entwickler ganz schnell feuern.“
Abbildung: Apple (Montage: TecZilla)