Facebook-Anwältin "unsicher", ob Mark Zuckerberg den 84-Prozent-Vertrag unterschrieb

Von am 20. Juli 2010 2 Kommentare 

Hat der Gründer und CEO von Facebook die Erinnerung verloren?

Die Klage, mit der ein Unternehmer aus dem US-Staat New York 84 Prozent des Social Networks für sich beansprucht, wird immer skurriler. Facebook weist die Klage natürlich mit einer Vielzahl von Begründungen zurück, bestreitet aber bis heute nicht die Echtheit des von Paul Ceglia vorgelegten Vertrags.

Er wurde angeblich im Jahr 2003 unterschrieben und sah unter anderem vor, dass Ceglia 50 Prozent Anteile am daraus entstehenden Unternehmens erhalten sollte und darüber hinaus 1 Prozent für jeden Tag, um den sich der Start der Website verzögerte – woraus sich der Klage zufolge 84 Prozent Anteile am heutigen Unternehmen Facebook ergeben.

Zuckerberg, damals noch Student in Harvard, hatte demnach einen Programmierauftrag für den als Webdesigner tätigen Paul Ceglia angenommen gegen ein vorgesehenes Honorar von 1.000 US-Dollar. Mit in den Vertrag eingeflochten wurde ein Investment Ceglias in ein kleines Nebenprojekt Zuckerbergs – konzipiert als Online-Jahrbuch für Studenten in Harvard, aus dem sich jedoch das weltweite Social Network Facebook entwickeln sollte. Geschätzter Wert heute: 6 Milliarden US-Dollar.

„Wir sind zu diesem Zeitpunkt nicht sicher, ob er dieses Stück Papier unterzeichnet hat“

Die für Facebook tätige Anwältin Lisa Simpson bestätigte inzwischen, dass es einen Vertrag zwischen Ceglia und Zuckerberg gab. In der Anhörung vor Richter Richard Arcara wollte sie lediglich Zuckerbergs Unterschrift nicht bestätigen: „Wir sind zu diesem Zeitpunkt nicht sicher, ob er dieses Stück Papier unterzeichnet hat.“

So seltsam die Umstände erscheinen, sie fanden Beachtung vor Gericht durch einen vorgelegten zweiseitigen Vertrag. Es ordnete sogar vorübergehend das Einfrieren aller Vermögenswerte von Facebook an, das inzwischen jedoch wieder aufgehoben wurde. Der Vertrag trägt eine Unterschrift, die eine sehr gute Fälschung sein müsste, wenn sie nicht von Mark Zuckerberg selbst ist.

In einer Eingabe an das Gericht beschwor Facebook „viele erhebliche Fragen, was die Authentizität des Dokuments angeht“. Das milliardenschwere Unternehmen mit inzwischen 500 Millionen Nutzern ging aber nicht so weit, es eine Fälschung zu nennen. Facebook wendet jedoch Verjährung ein und erklärt für haarsträubend, dass Kläger Ceglia sechs Jahre schwieg zu seinem vorgebrachten Mehrheitsanspruch für Facebook. Ein rechtliches Hindernis für seine Klage könnte außerdem darstellen, dass der sich auf „The Face Book“ beziehende Vertrag rund neun Monate vor Gründung des Unternehmens Facebook im kalifornischen Palo Alto ausgefertigt wurde.

„Beide Seiten sind beunruhigend schweigsam“

Beobachter wundern sich jedoch zunehmend über das laute Schweigen Mark Zuckerbergs. Beide Seiten haben sich bislang nicht klar zu der behaupteten geschäftlichen Beziehung zwischen Zuckerberg und Ceglio geäußert. Sollte sich der Vertrag als echt erweisen, könnte Ceglio tatsächlich einen gültigen Anspruch haben, meint Louis M. Solomon von der New Yorker Anwaltsfirma Cadwalader, Wickersham & Taft LLP:

„Der Beklagte sagt nicht, dass es eine Fälschung ist. Der Kläger sagt nicht, dass es sich um einen anderen Mark Elliot Zuckerberg handelt. Das sieht gar nicht so lustig aus. Beide Seiten sind beunruhigend schweigsam.“

Abbildung: Brian Solis / CC (Facebook-CEO Mark Zuckerberg)

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Kommentare

2 Stellungnahmen zu “Facebook-Anwältin "unsicher", ob Mark Zuckerberg den 84-Prozent-Vertrag unterschrieb”
  1. Facebook Anteil sagt:

    Der Typ ist ja bescheuert!
    Warum wartet der so lange, bis es schon fast verjährt ist…?
    Wäre er mal lieber in Aktion getreten, als Facebook noch mit 15 Milliarden bewertet wurde!

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