GEZ will für Computerkassen abkassieren
Von Bernd Kling am 19. März 2010
Der Einfallsreichtum der Gebühreneinzieher ist grenzenlos: Eine Steakhauskette soll für Computerkassen bezahlen, weil sie über einen möglichen Internetzugang verfügen und damit theoretisch auch für Radio- und Fernsehempfang genutzt werden könnten
Längst sind der PC und sogar Smartphones im Visier der als Datenkrake umstrittenen GEZ, die nach immer neuen Einnahmequellen fahndet. Das scheint noch nicht zu reichen, denn sie ist sogar geneigt, Computerkassen mit Rundempfangsgeräten zu verwechseln. Zwar geht es nur um fünf Euro je Kasse, aber das summiert sich jährlich bei den 57 Restaurants der Steakhauskette Maredo und mehreren Computerkassen je Filiale. Das Unternehmen wehrte sich daher vor Gericht gegen die finanziellen Zumutungen durch den WDR, in dessen Auftrag die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) den mehr als unsinnigen Obolus eintreiben sollte. Noch unsinniger wird das Unterfangen, da der Internetzugang über die Kassenrechner gesperrt ist und somit die ohnehin beschränkten Online-Rundfunkangebote überhaupt nicht zu nutzen sind.
Maredo klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Gebührenbescheid. Das Gericht legte der Rundfunkanstalt nahe, den Bescheid innerhalb von 10 Tagen aufzuheben. Sollte der WDR dem nicht nachkommen, ist ein Urteil zu erwarten, das wahrscheinlich zu Ungunsten der Kassen-Abkassierer ausfällt.
Abbildung: Wuerml / CC