Kartellamt ermittelt gegen Google wg. Microsoft
Von Bernd Kling am 19. Januar 2010
Das Bundeskartellamt hat tatsächlich ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Aber ein eher belangloses, und es hat nichts mit der Beschwerde der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger zu tun.
Auch nicht mit dem Kartenverlag Euro-Cities AG, dem die kostenlosen Google Maps und ihre mögliche Einbindung in Webseiten nicht gefallen wollen. Vielmehr hatte auch Microsoft schon einmal beim Kartellamt gegen Google gepetzt, was jedoch keine weiteren Folgen hatte. Microsoft behauptet nun aber, Google habe mutmaßlich aus diesem Grund Verhandlungen über die Verlängerung eines Werbevertrags mit dem Shoppingportal Ciao abgebrochen, das zwischenzeitlich von Microsoft übernommen wurde.
Könnte nach vorläufiger Einschätzung der Kartellis einen Verstoß gegen das Kartellgesetz darstellen. Es verbietet, einem anderen wirtschaftliche Nachteile zuzufügen, nur weil der einen beim Kartellamt angeschwärzt hat.
Dergleichen gilt jedoch eher als kleinere Kartelluntersuchung mit einem begrenzten theoretischen Bußgeldrahmen, wenn auch immer noch in Millionenhöhe möglich. Das Verfahren dürfte Microsofts Befindlichkeiten gegenüber Google mehr spiegeln als alles andere.
(bk)
Abbildung: Bundeskartellamt
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