Taser sieht dich

Von am 21. Dezember 2009  

<em>Polizist mit AXON</em>

Polizist mit AXON

Nach umstrittenen Elektrowaffen rüstet Taser Polizisten technisch weiter auf mit Videosystem und Datenspeicherung. Die Cops beim Feldversuch in San José tragen Kamera-Headsets und schicken Videos in Tasers Datencenter.

Die Polizei von San José kam in den letzten Jahren häufig durch gewalttätige Zwischenfälle in die Kritik, wie Berichte über das Pilotprojekt herausstellen. Polizeichef Rob Davis scheint Tasers AXON-System auch deshalb für hilfreich zu halten und erklärt es zu einem entscheidenden technologischen Fortschritt, vergleichbar der Einführung von Polizeifahrzeugen, Polizeifunk und Notruf. Davis war auch einer der ersten Polizeichefs gewesen, der alle Polizisten der Stadt mit den „nicht tödlichen“ Elektroschockwaffen von Taser ausrüstete.

Im Feldversuch tragen 18 seiner Streifenbeamten die Videokamera ähnlich einem Bluetooth-Headset für das Mobiltelefon über dem Ohr, befestigt durch ein Kopfband. Sie starten die Bild- und Tonaufzeichnung, wenn sie dienstlich mit Bürgern in Kontakt treten. Tatsächlich ist das Videosystem immer in Betrieb, der Knopfdruck sorgt daher jeweils auch für die Speicherung der zurückliegenden 30 Sekunden. Die Daten speichert ein kompaktes Gerät, das an der Hüfte zu tragen ist. Nach Dienstschluss erfolgt die Übertragung in ein von Taser betriebenes Datencenter. Die Aufzeichnungen sind nachträglich nicht durch die Beamten zu ändern, versichert Taser.

„Es ist ein gutes System“, lobt Streifenpolizist William Doane. „Ich habe es heute morgen benutzt, während ich eine Verhaftung vornahm. Ich habe damit festgehalten, was ich gesehen habe.“ Er habe es meistens zum richtigen Zeitpunkt angeschaltet, aber manchmal das Abschalten vergessen.

„Zeigen Sie der Welt, was Sie gesehen haben“

Mit diesem Slogan warb Taser bereits im Frühjahr bei Polizisten, um sie für das neue System zu begeistern. Taser International sei eben immer für die Beamten da, vom Einsatz auf der Straße bis in den Gerichtssaal. Das von Taser angebotene AXON-System sei geeignet, die Ehre der Polizisten zu schützen, alles Geschehene aufzuzeichnen und die Wahrheit zu bewahren:

„Polizeibeamte sind ständig falschen Anschuldigungen und Beschwerden ausgesetzt, die ihre Rechtschaffenheit und Ehre in Frage stellen. Mit Axon sind Sie jetzt in der Lage, Vorgesetzten und sogar Richtern zu beweisen, was genau Sie gesehen haben, aus Ihrer visuellen Perspektive.“

Axon besteht aus einer kompakten Kamera, einem Handheld-Computer und einem Bedienteil, das als „Com Hub“ alles verbindet. Die Kamera ist nicht nur unauffällig am Ohr zu tragen, sondern kann auch an Brillen, Helmen oder anderswo befestigt werden. Der Handheld-PC (ATC, „A Powerful Tactical Computer“) verfügt über einen Touchscreen mit einer Diagonale von 4,3 Zoll und ist damit nicht wesentlich größer als ein Iphone. Er läuft unter dem Betriebssystem Linux und speichert komprimierte Videoaufzeichnungen. Der Hersteller verspricht eine Akkulaufzeit von 12 Stunden. Die Geräte sind drahtlos verbunden, daher kann der Handheld-PC sicher verstaut werden, etwa in einer speziellen Uniformtasche oder einem Halfter.

Das Bedienteil ist mit einer Hand zu bedienen, um Sprach- oder Videoaufzeichnungen zu starten bzw. zu beenden. Tasers Werbung erwähnt einen „Privacy Button“, führt jedoch nicht weiter aus, wessen Privatsphäre er auf welche Weise schützen soll.

Nach Schichtende verbindet der Beamte den Handheld-PC mit einer Dockingstation, die der Anbieter als „Synapse“ bezeichnet. Es lädt nicht nur den Akku nach, sondern zugleich die Daten verschlüsselt in die Datencenter von Taser hoch. Die Firma erklärt das zu einer „kugelsicheren Verwahrungskette“, da die Axon-Beweismittel zu keinem Zeitpunkt von Menschenhand beeinflussbar seien.

„Die Zukunft der Strafverfolgung“

Das nächste Glied im beworbenen System, von Taser sogar vollmundig als Zukunft der Strafverfolgung beworben, heißt Evidence.com. Es verspricht eine analytische Übersicht der multimedialen Beweismittel, indem mit GPS-Daten aufgezeichnete Axon-Videos vom gleichen Ort verknüpft werden: „Die revolutionäre Perspektivwechsel-Technologie erlaubt Ihnen, blitzschnell zwischen den Aufnahmen verschiedener Axon-Systeme zu wechseln und die visuelle Perspektive eines jeden Beamten vor Ort zu sehen, während sich die Ereignisse entfalten.“

Damit entfaltet sich das neue Geschäftsmodell von der angeblich nicht tödlichen Elektrowaffe bis hin zum Auftritt im Gerichtssaal: „Mit Taser sind wir bei Ihnen auf der Straße und helfen Ihnen, Leben zu schützen, Verletzungen zu verringern und sicherzustellen, dass Sie so wohlbehalten wie möglich nach Hause kommen. Mit Axon stehen wir Ihnen bei, um Ihre Ehre zu schützen, um aufzuzeichnen und zu sichern, was wirklich geschehen ist. Mit Evidence.com erschließen wir die Stärke Ihrer Beweismittel, damit Sie Ihre Fälle leichter bearbeiten und mit Ihrer Behörde oder mit Behörden weltweit zusammenarbeiten können, wie es noch nie zuvor möglich war.“

Taser Virtual Systems rühmt sich seiner Rechts- und Sicherheitsexperten, die Evidence.com entwickelten und beaufsichtigen. Diese Fähigkeiten und Ressourcen ermöglichten ein Maß an Sicherheit und Datenintegrität, dem nur die bestausgestatteten US-Bundesbehörden entsprechen könnten.

Taser gegen Gerichtsmediziner

Was Beweismittel, ihre Bewertung und ihre Zulässigkeit angeht, kann dieser Anbieter in der Tat auf Erfahrungen wie Erfolge der eigenen Rechtsexperten verweisen. Taser International geht schon länger mit massiven juristischen Mitteln gegen Leichenbeschauer vor, die es aus medizinischer Sicht für richtig hielten, den Einsatz von Taser-Elektrowaffen als Todesursache oder mögliche Todesursache zu benennen. „Das grenzt gefährlich an Einschüchterung“, erklärte im letzten Jahr ein Sprecher der „National Association of Medical Examiners“ nach der unverhohlenen, von Taser ausgesprochenen Drohung: „Wir machen jeden haftbar und verantwortlich für falsche Behauptungen. Das schließt auch Gerichtsmediziner mit ein.“

Ein Berufungsgericht in Ohio bestätigte schließlich ein Urteil gegen die amtlich bestellte Leichenbeschauerin Lisa Kohler. Gerichtlich verfügt wurde, die Erwähnung der Taser-Waffe als möglicher Todesursache in drei Fällen aus der Todeserklärung zu streichen. Zugleich waren die Todesfälle als Unfall statt als Tötungsdelikt zu klassifizieren. Doug Klint, Executive Vice President und Justiziar von Taser International, erklärte das bestätigte Urteil zu einem Erfolg für die Firma wie auch die Beamten:

„Wir sind sehr erfreut, dass das Berufungsgericht in Ohio das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Taser International bestätigt hat. Noch mehr freut uns jedoch, dass zugleich die angeklagten Polizeibeamten durch Freispruch oder Verfahrenseinstellung entlastet wurden.“

Taser 3.0

Die Geschäfte mit der „nicht tödlichen“ Elektrowaffe laufen gut und dürften ausbaufähig sein durch das Verbundsystem von laufenden Videoaufzeichnungen mit Datenspeicherung und Analyse. Taser propagiert Evidence.com als als eine Software-Dienstleistung („software as a service“), erstmalig verfügbar für öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung. Mit dem Slogan Taser 3.0 bringt die Firma ihre „Computing-Initiative“ auf den Punkt.

Für Speicherung und Auswertung setzt Taser auf Cloud Computing mit einem „virtual data warehouse“ auf der Basis von Ciscos Unified Computing System. Nach dem Hochladen wird eine Kopie erstellt, die für die weitere Bearbeitung durch auswertende Beamte zur Verfügung steht. Der Bearbeiter kann demnach seinen eigenen Director’s Cut anfertigen, während die Rohdaten unverändert bleiben.

Ein öffentlicher Zugang zu den Daten ist nicht vorgesehen. Seine Behörde werde Belange der Privatsphäre berücksichtigen, so Polizeichef Davis, bevor sie Videoaufzeichnungen für die Öffentlichkeit freigebe.

Die Kosten des Pilotprojekts trägt das Unternehmen mit Sitz in Arizona. Danach aber will Taser International seine Rechnung aufmachen: 1.700 US-Dollar plus 99 Dollar monatliche Gebühr. Das entspricht 2.888 Dollar für jeden Beamten im ersten Jahr – oder rund 4 Millionen Dollar, wenn die kalifornische Großstadt San José ihre 1.400 Polizisten damit ausrüstet.

(bk)

Zum Thema im Web:

San Jose Mercury News

Information Week

Taser AXON (PDF)

Abbildung: Taser

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • TwitThis