Amazons Android App Store: Das Kleingedruckte

Von am 29. September 2010  

Neue Hinweise und eine Vertriebsvereinbarung, aber noch keine offizielle Bestätigung durch Amazon

Die Hinweise auf die baldige Eröffnung eines Android App Store durch Amazon verdichten sich. Mit dem geleakten vollständigen Text der Vertriebsvereinbarung („App Store Distribution Agreement“) dürfen Amazons Absichten als bestätigt gelten. Die Vereinbarung definiert Apps umfassend als „Software-Anwendungen, Spiele oder andere digitale Produkte … einschließlich jeglicher Inhalte, Werbung, Dienste, Technologie, Daten und anderen digitalen Materialien, die eingebunden sind oder verfügbar gemacht werden durch solche Produkte“.

Amazon sagt den Entwicklern einen Anteil von 70 Prozent an den Einnahmen zu. Der Anteil sinkt aber drastisch auf 20 Prozent eines „Listenpreises“, wenn der einreichende Entwickler die gleiche Anwendung andernorts günstiger anbietet. Wie bei E-Books möchte Amazon niemals teurer aussehen als andere. Kostenlose Apps sind ebenfalls möglich.

Der Entwickler kann bestimmen, ob der Käufer seine Anwendung beliebig vervielfältigen kann oder nur auf Geräten einsetzen darf, „die für die Plattform entwickelt und authentifiziert wurden zum Kundenkonto bei Amazon.com, über das der ursprüngliche Kauf erfolgte“. Keine Wahl bleibt ihm, was DRM angeht. Amazon besteht darauf, die Anwendung mit der eigenen „digitalen Rechteverwaltung“ zu umschließen, während andere DRM-Maßnahmen nicht zulässig sind. Amazon behält sich ebenfalls vor, die Quelltexte zu bearbeiten und Kopien zu behalten, auch wenn der Entwickler sich aus dem Programm verabschiedet.

Die Teilnahme am Programm kostet eine jährliche Gebühr von 99 US-Dollar. Die Angebote erfolgen zunächst nur in den USA. Die Plattform ist Android. Mit der Vereinbarung sichert sich Amazon nichtexklusive Rechte, die den Vertrieb über andere Vertriebskanäle nicht ausschließen. Ähnlich wie Apple besteht Amazon auf Verschwiegenheit der Entwickler, was die Bedingungen angeht. Es hat offenbar nicht viel genützt – der vollständige Text ist bereits öffentlich.

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