Apple wirft Mac-Kloner Psystar aus dem Rennen

Von am 15. November 2009  

Psystar MacDie kleine Klon-Schmiede in Miami erlitt eine entscheidende Niederlage vor Gericht. Das Eilurteil läutet das Ende der Mac-kompatiblen Rechner in den USA ein.

Noch sind nicht alle strittigen Punkte abgehakt, aber die Beobachter sind sich weitgehend einig, dass es bald vorbei ist mit den preisgünstigeren PCs, die Psystar mit vorinstalliertem Mac OS X lieferte. Ein Sieg Apples war zwar erwartet worden, aber die Entscheidung kam dann doch überraschend schnell und heftig.

Zwar hatte Psystar legale Kopien von Apples Betriebssystem erworben, aber sie entgegen den Bestimmungen der Lizenzvereinbarung (EULA, End User Licence Agreement) eingesetzt, die die Installation auf anderer Hardware als der von Apple untersagt. Nach Einschätzung von Bundesrichter William Alsup fertigte Psystar beim Herstellungsprozess nicht autorisierte Kopien von Mac OS X an, um sie dann auf anderen Geräten zu installieren. Der „Klon“-Hersteller installierte also nicht direkt von den im Handel erworbenen Datenträgern und legte in einigen Fällen auch nicht die Original-DVD bei.

Alsup argumentierte weiter, Psystar habe „abgeleitete Werke“ von Mac OS X geschaffen durch Modifikationen am Betriebssystem, um es auf anderen Geräten installieren und lauffähig machen zu können:

„Psystar hat selbst zugegeben, ganze Dateien innerhalb der Software ersetzt zu haben, während andere Teile kopiert wurden. Das führte zu einer wesentlichen Abweichung vom zugrundeliegenden, urheberrechtlich geschützten Werk. Tatsächlich wäre das Betriebssystem nicht lauffähig auf Psystars Computern ohne Bootloader und die Kernel-Erweiterungen, die von Psystar hinzugefügt wurden.“

Das Gericht gab damit Apples Antrag auf eine Eilentscheidung statt und entschied knapp: „Zusammengefasst hat Psystar Apples exklusive Wiedergaberechte, Vertriebsrechte sowie das Recht verletzt, abgeleitete Werke zu schaffen.“

Dieses summary judgement ist eine Art Vorentscheidung, noch nicht das entgültige Urteil nach dem Hauptverfahren. Es fiel jedoch so entschieden und vernichtend aus, dass Psystar so gut wie keine Gewinnchancen mehr hat. Nach dieser für Psystar vernichtenden Entscheidung spielt es auch keine große Rolle mehr, dass das Gericht Psystar zusätzlich die Verletzung des DMCA (Digital Millenium Copyright Act) unterstellte, da Antipiraterie-Maßnahmen gebrochen wurden, die Apple einsetzte, um Mac OS X an die Mac-Hardware binden.

Aus diesem Urteil Rückschlüsse darauf zu ziehen, wie ein ähnliches Verfahren in anderen Ländern ausgehen würde, wäre vor allem aufgrund der unterschiedlich ausgeprägten Verbraucherrechte mehr als voreilig. In Deutschland bietet die Firma PearC kompatible Rechner mit vorinstalliertem Mac OS X an. Gegen einzelne, privat zusammengestellte „Hackintosh“-PCs mit Mac OS X geht Apple bis jetzt nicht mit juristischen Mitteln vor.

(bk)

Zum Thema bei TecZilla:

Nach Chapter 11: Psystar will weiter klonen

„PearC – PC mit Mac OS X“

Zum Thema im Web:

Computerworld

Groklaw

Abbildung: Psystar

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