Dürfen Zeitungen von Bloggern klauen?
Von Bernd Kling am 30. November 2009 24 Kommentare

Peinlich, Tages-Anzeiger?
Einer ausführlichen Textanalyse bedarf es nicht, um in einem heutigen Beitrag des Schweizer Tages-Anzeiger die verkürzte Wiedergabe eines Beitrags zu vermuten, der gestern in TecZilla erschien. Zwar fielen in der Überschrift zwei ganze Wörter weg (Abbildung), wanderten in den Untertitel. Schon der erste Satz aber ist völlig identisch.
Es folgen identische („wegen erwartungsgemäß respektloser Witze“) bis sehr nahe Formulierungen (der Tages-Anzeiger lässt Microsoft die „Notbremse“ statt die „Reißleine“ ziehen). Zum runden Abschluss noch ein vollständig identischer Satz, der nach allen Gesetzen der Wahrscheinlichkeit erst recht nicht eigenen Eingebungen dieser Schweizer „Journalisten“ zu verdanken sein kann: „Die sind sogar unterhaltsam und enden höchstens mal mit ‚Leck deinen eigenen‘ – gefolgt von einem Pfeifton.“
Das alles ist zu Unrecht gekennzeichnet mit „© Tamedia AG 2009 Alle Rechte vorbehalten“. Als echte Eigenleistung steuert die Zeitung noch Erklärungen bei, die sie ihrer Leserschaft schuldig zu sein meint. Sie vertraut offenbar nicht auf deren hinreichende Englischkenntnisse und gibt noch eine kurze Inhaltsangabe zum ersten Werbeclip Microsofts, der gleich daneben zu besichtigen ist.

Google News zeigen und erkennen verblüffende Übereinstimmungen
Die Übernahmen durch den Tages-Anzeiger aber sind nicht etwa als Zitate gekennzeichnet, sondern erscheinen als eigene Leistung. Wenigstens eine freundliche Verlinkung zurück zur offensichtlich benutzten Quelle? Fehlanzeige, der anonyme (Um-)Schreiber lässt es einfach als sein „Werk“ erscheinen. Auch die US-Quellen der Nachricht sind, wie bei uns selbstverständlich, bei dieser Schweizer Qualitätszeitung nicht verlinkt.
Dazu passt, dass der Tages-Anzeiger die bei Microsoft über YouTube veröffentlichten Videoclips in einem eigenen Player einbindet. So können die Leser nicht etwa direkt zu YouTube und weiteren Clips gelangen, der Weg ins offene Web bleibt auch auf diesem Weg versperrt. Diese Methode verabscheut die Offenheit, für die das Internet konzipiert wurde. Sie möchte Leser auch mit den Mitteln (sagen wir mal schweizerisch charmant, der Imitation) einfangen, aber den Lesern niemals die Freiheit lassen, ihre eigenen Wege zu gehen.
„Systematisch den Rechtsbruch verfolgen, der täglich im Internet stattfindet“
Eine Lappalie und keiner besonderen Erwähnung wert, auch wenn das vielerorts alltägliche Praxis ist? Richtig ärgerlich wird es in meinen Augen erst durch die vorlauten Äußerungen von Verlagschefs, die wider besseres Wissen andere Online-Publikationen und insbesondere Blogger explizit unter den Generalverdacht des „Diebstahls“ stellen.
Wie etwa von Springer-Konzernchef Mathias Döpfner, der gebetsmühlenartig vom Gesetzgeber maßgeschneiderte Leistungsschutzrechte für seine Publikationen abfordert, weil angeblich deren „Inhalte geklaut werden“. Die brauche er dringend, um „systematisch den massiven Rechtsbruch zu verfolgen, der täglich im Internet stattfindet“. Oder Medienmogul Rupert Murdoch, der die britische BBC wegen Copyright verklagen will, denn die Rundfunkanstalt habe „das meiste von ihrem Zeug aus meinen Zeitungen gestohlen“. Hubert Burda schließlich fühlt sich schon schleichend enteignet durch Suchmaschinen, wenn sie nur Überschriften verlinken und vielleicht einzelne Zeilen zitieren.
Für das von Springer, Burda & Co geforderte Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat die gerade angetretene Regierung mehr als ein offenes Ohr. Es ist notwendig – so sagt es der Vorsitzende des Verbandes der Zeitungsverlage Norddeutschlands – „um Online-Inhalte vor der Auswertung durch andere Anbieter zu schützen“.
Vorsicht, liebe Verleger: Das Ding könnte nach hinten losgehen. Und viel peinlicher werden als die Werbung von Microsoft, um die es hier ging.
(bk)
Zum Vergleich:
TecZilla: Werbung für Windows 7, die Microsoft zu peinlich war
Tages-Anzeiger Online: Werbung, die Microsoft zu peinlich war
Screenshots: Tages-Anzeiger Online, Google News
Hat man als Blogger keine Rechte, und darf lediglich auf trackbacks und Quellenangaben hoffen?
Rechte wird man als Blogger genauso haben, diese aber durchzusetzen ist kostspielig und vor allem nervenaufreibend und langwierig – und deshalb wahrscheinlich der Mühe nicht wert…
… und es wird auch wenig bringen: eine juristische Niederlage ist abzusehen!
Ich bin der festen Überzeugung, die Übereinstimmungen sind reiner Zufall! 😉
Natürlich hätte ich nicht das Bedürfnis, wegen so etwas auf juristische Barrikaden zu steigen. Der Punkt ist, dass die Verleger ständig mit so etwas drohen und gezielte Rechtsänderungen dafür durchsetzen wollen.
Ich glaube ja gerne, dass das Universum durch Zufall entstanden ist. Bei einer Überschrift könnte es zwar noch leicht passieren, aber wenn in einem relativ kurzen Text auch noch diese komplett identischen Sätze hängenbleiben, halte ich Zufall nicht mehr für eine plausible Erklärung.
Ich würde dem Tagi ganz einfach eine Honorarrechnung stellen.
Beim Tagesanzeiger kommen Urheberrechtsverletzungen erstaunlich häufig vor – schon mehrfach wurden Fotos ohne Nennung, Einwilligung oder Entschädigung des Fotografen verwendet, vgl.
Tagesanzeiger: Bilderklau nun auch gedruckt
http://www.courantnormal.ch/blog/tagesanzeiger-bilderklau-gedruckt
Zum zweifelhaften Umgang mit Copyright bei Tamedia/Newsnetz
http://www.courantnormal.ch/blog/newsnetz-und-copyright
Denselben Artikel findet man übrigens auch unter
http://bazonline.ch/digital/wild-wide-web/Die-Werbung-die-Microsoft-zu-peinlich-war/story/28577430
Die Baseler Zeitung scheint eine exakte Kopie vom Tages-Anzeiger zu sein, oder umgekehrt.
Und die Erklärung der Serie „Family Guy“ ist ebenfalls fast wörtlich aus Wikipedia kopiert.
Hier noch ein Beispiel für Content-Klau aus der Tagesanzeiger-Rubrik „Wide Wild Web“ (nomen est omen!):
Blog-Beitrag im Original vom 18.10.2009:
12 Coolest Barcode Artworks
Tagesanzeiger-Remake ohne Quellenangabe vom 28.10.2009:
Wenn der Strichcode zur Kunst wird
Japp, einfach eine Rechnung reinschicken. Honorar würde ich mit etwa 5 bis 6 Cent/Zeichen angeben, danach den Betrag aber verdoppeln, das ist der normale Satz, wenn ein Magazin etwas abdruckt, ohne dass sie sich explizit die Rechte des Autoren sichern.
Mal schaun, was passiert.
Adressieren an den Verlag, Chefredaktion.
Die Rechtslage ist eindeutig: Das Urheberrecht gilt auch im Internet und darin ist das Zitatrecht geregelt.
Usus unter freiberuflichen Textern und Journalisten (warum nicht auch Bloggern): Bei Ertappen um sofortige Löschung mit Verweis auf Rechtslage bitten. Dann Honorarrechnung an Chefredaktion stellen, welche die zweifache Höhe des Normhonorars haben darf, wenn der betreffende Text nicht sofort (ein Arbeitstag) gelöscht wird. Normhonorare kann man bei http://www.mediafon.net erfahren.
Der Betreffende wird sich das beim nächsten Mal gründlicher überlegen.
Dann lasst uns diese Nachricht mal twittern, posten, verbreiten, der Zeitung schicken. Vielleicht kommt es ja bei der Zeitung an und sie schreiben eine Entschuldigung. Zitieren gut und schön, aber dann darf man wenigstens die Quelle nennen.
Ich glaube diese Menschen haben einfach noch nicht verstanden, dass im Internet jeder sein eigener kleiner Reporter sein kann. Und das im Internet die Quellen nicht ernst genommen werden ist ein Unding. AP, DDP, Reuters und wie sie alle heißen sind die großen Datenlieferanten, wenn die alle sind, sucht man im Web weiter. Weil das meist Privatpersonen sind, kann man ohne Sorge kopieren. Dank der Justiz kann sich sowieso ein Normalsterblicher keine Klage leisten, also „who cares“?
Usus im umgekehrten Fall (Blogger zitiert zuviel/falsch aus einem Artikel) ist eher ein saftiges Abmahnschreiben von einem RA mit entsprechend hohen Kosten. Natürlich ohne den Versuch sich vorher „friedlich“ zu einigen.
Aber Blogger sind nun mal nicht so. Zum Glück.
Leider fruchten die vielen gut gemeinten Ratschläge nichts, einfach eine Rechnung zu senden – wie ich in den verschiedenen Fällen des Bilderklaus, die ich aufgedeckt (und auch am eigenen Leib erfahren) habe.
Das Tamedia-Haus – zu dem u.a. der Tagesanzeiger und die Online-Plattform Newsnetz gehören – scheint mit Erfolg darauf zu setzen, dass Blogger und Nutzer von Online-Communities den Rechtsweg nicht beschreiten, zumal dieser mit Kosten für den Kläger verbunden ist, die (in der Schweiz zumindest) in keinem Verhältnis zur einklagbaren Honorarforderung stehen.
Und da wir es hier nicht mit dem ersten Fall von Content-Klau zu tun haben, der publik wurde und/oder beim genannten Medienunternehmen beanstandet wurde, ist die Annahme berechtigt, das es sich hierbei nicht um ein Versehen (oder die Entgleisung eines Mitarbeiters) handelt, sondern vielmehr eine von der Chefredaktion abgesegnete Geschäftspraxis darstellt.
Ich bin Journalist und eigentlich nur hier, um mich darüber aufzuregen, dass mir die Hetze „Journalisten versus Blogger“ zunehmend auf den Geist geht.
Allerdings ist das schon ein starkes Stück, was sich die „Kollegen“ hier geleistet haben. Da kann ich mich ebenfalls drüber aufregen.
Rechtlich sehe ich wenig Chancen, erfolgreich dagegen vorzugehen. CH ist ja nicht mal EU. Dagegen hilft nur, sich persönlich reinzuhängen und anzuklopfen. Den Abschreiber persönlich zur Rede zu stellen, seinen Chef persönlich zur Rede zu stellen, dort richtig lästig zu werden. Man muss eigentlich zum Stalker werden, um das in angemessener Weise zu schaffen, es sei denn, der Herr Chefred. Hat schnell ein Einsehen und kümmert sich drum.
Übrigens werde und wurde auch ich beklaut, als Journalist von anderen Journalisten, als Journalist von Bloggern, als Blogger von Bloggern, als Blogger von Journalisten. Ich sehe eine wachsende Zahl von Projekten an der Grenze zwischen beidem, die das zum System erheben.
In wenigen Jahren wird man es für Usus halten, weil alle damit aufgewachsen sind, in Foren kann man schon jetzt sehen, dass dem Leser das egal ist oder er es sogar gut findet. „Journalisten“, das sind für die nur noch reiche Schnösel, Cabrio fahrende Kokser, denen die Industrie das Bestechungsgeld hinten und vorne nur so reinschiebt. (Wenn‘s nur so wäre.)
Einen abschreibenden Journalisten-Kollegen abzustrafen ist übrigens ebenfalls unmöglich, wenn dessen Medium größer, stärker, reicher ist und daher die besseren Anwälte oder Beziehungen hat.
Hier gibt es keinen Unterschied zwischen einem Blogger und einem Journalisten in einem kleinen journalistischen Medium. Weil es nämlich überhaupt keinen Unterschied zwischen beiden gibt, außer dem, dass er eine für seine Tätigkeit ausgebildet wurde, der andere nicht. Aber wie jeder weiß, der Semmeln und Kuchen backen, auf Top-Restaurant-Niveau kochen, Fließen legen, Klos putzen, eine Wand verspachteln, Bratwürste verkaufen, eine Website designen, eine Kuh melken, eine Software programmieren, Haare schneiden, Musikstücke komponieren, ein Auto reparieren etc. kann, kann man sich Dinge auch selbst beibringen (ich kann alles genannte).
In Wirklichkeit ist es so, dass Blogger, jedenfalls die besseren, eigentlich Journalisten aus Berufung sind. Deswegen ist die Aufregung auch so groß, wenn ein Kollege, der es offensichtlich nur fürs Geld tut, einen beklaut – denn wer seinen Job aus Berufung macht, klaut nicht, das versteht sich ganz von selbst.
Hier noch zwei:
http://www.thurgauerzeitung.ch/digital/wild-wide-web/Die-Werbung-die-Microsoft-zu-peinlich-war/story/28577430
http://www.bernerzeitung.ch/digital/wild-wide-web/Die-Werbung-die-Microsoft-zu-peinlich-war/story/28577430
Man sieht: Die ganze Gruppe hat die „Meldung“ übernommen, die irgendwo einer eingeschleust hat. In den toten Content-Verwurstungs-Maschinen, die uns verhasste Journalisten in Zukunft ablösen werden, wird das noch häufiger passieren, und die Opfer werden sich schwertun, herauszubekommen, wer der schuldige Dieb war.
Interessant ist das Clipping auf
http://werbe.agentur.or.at/Werbung.html
auf dem nämlich sowohl TecZilla als auch das Schweizer Medium genannt und verlinkt werden. Häh?
Ich könnte mir vorstellen, dass das vielleicht gar kein bewusster Diebstahl war, sondern irgendjemand – der beliebte „Praktikant“, der schuld war – den Text für eine Agentur-Zulieferung hielt und verwendete. Oder der „Content-Manager“, der sich mit der Fähigkeit zu Cut&Paste für seinen Job qualifiziert hat. Das kann allerdings nur die Redaktion beantworten. Also: Dort unbedingt mal fragen. Ganz nett bleiben.
Ich hät diesen Beitrag hier gar nicht verfasst und erstmal die Beweise bzw. Verweise gesammelt.
Nach einer Hand voll identischer Berichte würd ich mich langsam zum Hausanwalt begeben.
Das ist ja nett, dass die sich auch noch bei Wikipedia bedient haben. Sieht nach einem typischen Fall von copy and paste-Journalismus aus.
Was Content-Piraterie durch Verlage angeht, dabei wurde zufällig auch schon
* Burda *
erwischt, bekam eine Rechnung, wollte offenbar nicht so richtig zahlen und lieber verklagt werden. (Es ging um neun Modefotos, die unerlaubt und ohne Namensangabe in einer Modezeitschrift des Hauses Burda erschienen. Die Fotografin hatte sie mit Creative Commons veröffentlicht, aber ausdrücklich NICHT für kommerzielle Verwendung freigegeben.)
Wer hätte das auch von dem feinen Herrn Burda gedacht, der als Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger amtiert?
Ich habe diesen Artikel zufällig über Wikio gefunden und war wirklich platt. Lustiger- oder eher traurigerweise habe ich mir auch schon oft gedacht, dass der Tages Anzeiger und auch andere Online-Publikationen wie zum Beispiel 20min.ch gewisse Artikel über digitale Spiele häufig kurz nachdem ich in meinem Blog darüber geschrieben habe veröffentlichen. Allerdings stimmen die Texte wenn dann nur sehr grob überein, was dann wohl nicht reicht, um ihnen Böswilligkeit zu unterstellen. Aber was hier gelaufen ist, ist wirklich unterste Schublade.
/aw/, das Clipping der Werbeagentur-News speist sich aus Google News, deshalb sind dort sowohl Tages-Anzeiger als auch TecZilla verlinkt. Also waren es wohl doch keine Praktikanten, sondern gut eingearbeitete Kräfte …
Betreffend den gleichlautenden Artikeln auf mehreren Websites: Das ist das Konzept von http://www.newsnetz.ch/ (Achtung, Flash!), der Online-Strategie des Verlags Tamedia.
„Newsnetz“ klaut übrigens auch aus eher nicht so vertrauenswürdigen Blogs, siehe hier:
http://blog.ronniegrob.com/2009/06/30/qualitatsjournalismus-mit-newsnetz-3/
Um die Eingangsfrage zu beantworten: Ja dürfen sie. Solange solche Urheberrechtverstösse nur zu verärgerten Postings und Diskussionen in Blogs taugen. Das obige Posting ist hasenfüssig und unnötig. Die einzige Sprache, die die Medien verstehen ist die profesionelle. Also: Löschung fordern und Rechnung schreiben. Wenn nicht Anwalt einschalten. Klauen gehört zum Medienbetrieb. Das machen auch Zeitungen untereinander. Dann wird der Anwalt auf den Plan gerufen, man einigigt sich finanziell. Wenn Blogs ein Teil dieser Medienwirtschaft sein wollen, müssen sie sich den Spielregeln anpassen. Ansonsten darf man auich nicht laut klagen.
„«Family Guy» ist eine amerikanische Zeichentrickserie, die vor zehn Jahren unter der Führung von Seth MacFarlane entstand. Die Serie dreht sich um das Leben der Familie Griffin in der fiktiven amerikanischen Kleinstadt Quahog im Bundesstaat Rhode Island. Die Familie Griffin besteht aus dem Ehepaar Peter und Lois, ihren Kindern Meg und Chris, dem Baby Stewie sowie dem sprechenden Hund Brian.“
Diesen Absatz im tagesanzeiger-Artikel findet man so gut wie 1:1 als Einleitung des wikipedia-Artikels
http://de.wikipedia.org/wiki/Family_Guy:
„Family Guy ist eine amerikanische Zeichentrickserie, die ab 1999 unter der Führung von Seth MacFarlane entstand. Die Serie dreht sich um das Leben der Familie Griffin in der fiktiven amerikanischen Kleinstadt Quahog, Rhode Island.
[…]
Handlung und Stil
Die Familie Griffin besteht aus dem Ehepaar Peter und Lois, ihren Kindern Meg und Chris, dem Baby Stewie sowie dem Hund Brian.“
„Notbremse“ ist ja auch logischer als „Reißleine“: Wenn ich eine drohende Kollision (Katastrophe) verhindern will betätige ich (meistens durch Ziehen) die Notbremse. An der Reißleine ziehe ich, wenn ich mit dem Fallschirm abspringe und sich dieser öffnen soll. Das verhindert auch eine Katastrophe, stellt aber den Normalfall dar …
Demnächst gibs ja sicher auch bei uns eine Art Three-Strikes-Gesetz wie in Frankreich – da werden dann solche Kopieraktionen sehr schnell dazu führen, dass die Redaktionen der Boulevardpresse ohne Internetanschluss dastehen.
An sich ist dies ne praktische Story, ich bin mir aber unsicher, ob dies auch dauerhaft realistisch umsetzbar sein wird!
Da frage ich mich beim groben Durchlesen ja schon, ob man doof ist. Danke fur Ihre Erklarungen