Google-Tablet: “Speedbook†nicht in diesem Jahr, aber …
Von Bernd Kling am 19. Oktober 2010
Was eine markenrechtliche Klage verrät
Wie bereits vor zwei Monaten bekannt wurde, ließ Google die Marke Speedbook beim US-Patentamt für die Kategorie Computer-Hardware eintragen. Mehr darüber war jetzt zu erfahren durch die Klage einer Softwarefirma, die eine Terminverwaltung namens Speedbook im Angebot hat.
Das Unternehmen CollegeNet Inc. reichte eine Klage ein, da eine Verwechslung mit der eigenen Software zu befürchten sei. Auskunft wurde verlangt über Googles Pläne. CollegeNet ging offenbar davon aus, dass ein Speedbook von Google im November in den Markt komme, und wollte mehr darüber wissen.
Es war Andy Rubins Idee
Wie aus öffentlichen Gerichtsdokumenten ersichtlich, gab Google dazu tatsächlich eine Erklärung ab. Der Antrag für die Marke Speedbook war seine Idee, bestätigte darin Andy Rubin, Android-Gründer und Googles Vice President of Engineering. Zugleich wies er zeitnahe Pläne für ein Produkt mit dieser Bezeichnung zurück: „Google wird am 26. November kein Produkt mit der Marke Speedbook in den Markt bringen und kein Produkt mit der Marke Speedbook in diesem Jahr einführen.“
Google habe noch keine Herstellungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Speedbook getroffen, erklärte er weiterhin. Es gebe keine Absicht, ein solches Produkt „zu irgendeinem Zeitpunkt in diesem Jahr“ in den Markt zu bringen.
Weitergehende Kommentare waren von Google nicht zu bekommen. Nach wie vor offen bleibt, was Google tatsächlich mit Speedbook beabsichtigt – und wann. Naheliegend erscheint Speedbook für Netbooks / Tablets mit Chrome OS, da Google stets Geschwindigkeit neben einfacher Bedienung und Sicherheit als wesentliche Vorteile des kommenden Betriebssystems nannte.
Abbildung: Chromium.org (Konzept-Rendering)