Klingeltöne und der Copyright-Wahnsinn

Von am 3. Juli 2009  

xylo-notationHandy-Klingeltöne können wahnsinnig machen. Aber sind sie eine „öffentliche Aufführung“, für die Copyright-Inhaber jedes Mal erneut kassieren dürfen? Diese Auffassung versucht die Musikindustrie ganz ernsthaft mit einer Klage gegen Mobilfunker AT&T durchzusetzen. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hält dagegen.

Das unterstellt die American Society of Composers, Authors and Publishers (ASCAP), die 350.000 Komponisten, Autoren und Verleger vertritt. Sie verklagte den Mobilfunkbetreiber AT&T, um für jeden einzelnen lästigen Handy-Klingelton, wann und wo immer er ertönt, in einer Dauerschleife erneut kassieren zu können. Die Mobilfunker sollen verantwortlich sein für die „öffentlichen Aufführungen“ und abdrücken für die angeblichen Copyright-Verletzungen. So lächerlich sich das anhört, das Verfahren läuft bei einem Bundesgericht in New York.

Dem beklagten Netzbetreiber springt ein unerwarteter Verbündeter bei. Die Electronic Frontier Foundation (EFF), bewährt im Kampf für Privatsphäre und Verbraucherrechte in digitalen Zeiten, nahm gegen die Klage Stellung und reichte einen Schriftsatz bei Gericht ein.

Die EFF bezeichnet die Copyright-Anmaßungen als „haarsträubend“ und „schwindlerisch“. Sie weist darauf hin, dass die Copyright-Gesetze sich nicht auf Darbietungen erstrecken, die „ohne jeden beabsichtigten mittelbaren oder unmittelbaren geschäftlichen Vorteil“ erfolgen. Wenn der Benutzer kein Copyright verletzt, während sein Handy in einem Restaurant klingelt, trage auch der Netzbetreiber nicht zu einer Copyright-Verletzung bei.

Käme die ASCAP mit ihrer Klage durch, könnten sich Verbraucher weiteren Ansprüchen von Copyright-Inhabern ausgesetzt sehen wegen ‚öffentlicher Aufführungen‘. EFF-Justiziar Fred von Lohmann:

„Weil es rechtmäßig ist, wenn Verbraucher Musik in der Öffentlichkeit spielen, ist es auch rechtmäßig, wenn mein Mobilfunkanbieter mir einen Klingelton verkauft, den das Handy spielt. Umgekehrt wäre es illegal, all diese technischen Produkte zu verkaufen, mit denen wir den im Copyright vorgesehenen fair use genießen.“

(bk)

Zum Thema bei TecZilla:

Pirate Bay will Rechteinhaber bezahlen – und die Filesharer

Das 1,9-Millionen-Urteil: Pyrrhussieg der Musikindustrie

Zum Thema im Web:

EFF

Abbildung: Daniel Musiklexikon

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