Sony einigt sich mit "PS3-Hacker" Geohot

Von am 12. April 2011  

Klage zurückgezogen, Rechnungen offen

Sony verklagte den Playstation-Hacker George Hotz, der sich zuvor bereits durch seine iPhone-Hacks als „Geohot“ bekannt machte, und ging dabei ungewöhnlich aggressiv vor. Während die Entsperrung eines Mobiltelefons auch nach US-Recht völlig legal ist, beschuldigte ihn Sony, bei seinem Jailbreak der Playstation 3 den Digital Millenium Copyright Act und andere Gesetze des Landes verletzt zu haben. Um im Verfahren zu punkten, ließ Sony Hardware beschlagnahmen und Daten einsammeln, obwohl George Hotz nur eine von ihm selbst käuflich erworbene Konsole entsperrte.

Alles vergeben und vergessen, sagt Sony nun und veröffentlicht dazu eine gemeinsame Erklärung von Sony Computer Entertainment America und George Hotz zur Beilegung der gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Kurzfassung nach Gerichtsunterlagen: Sony zieht die Klage zurück. Geohot verspricht dafür hoch und heilig, niemals wieder irgend etwas zu hacken, was von Sony kommt. Kein Reverse Engineering, keine Dekompilierung, kein Disassembling, keine Umgehung von Verschlüsselung und Sicherheitsvorkehrungen. Wenn doch, kostet ihn jeder einzelne Verstoß 10.000 US-Dollar. Die Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung durch Richterin Susan Illston.

Geohot darf nicht mehr hacken und muss schweigen

Die harmonisch formulierte „gemeinsame Erklärung“, mit der Sony vermutlich weiteren Ansehensverlust vermeiden wollte, verdeckt jedoch verbleibende Unstimmigkeiten. Noch frisch in Erinnerung ist Geohots kämpferische Herausforderung an Sony, die er rappend vortrug. Sein Kampfgeist hat ihn noch nicht verlassen, denn in seinem privaten Blog „Geohot Got Sued“ schließt er sich mit dem Datum von heute einem Boykott aller Sony-Produkte an und fordert seine Leser auf, das gleiche zu tun und sogar kürzlich gekaufte Produkte von Sony zurückzugeben.

Zur Vereinbarung mit Sony selbst muss er weitgehend schweigen, wie er in einer E-Mail gegenüber Wired erklärte: „Ich kann nicht über diese Angelegenheit sprechen, ohne meine Vergleichsvereinbarung zu brechen. Deshalb gebe ich keinen Kommentar außer diesem. Nachdem das geklärt ist, ich habe eine Abneigung gegen Zensur, und es gefällt mir nicht, mich selbst zu zensieren. Seid versichert, dass ich noch immer für das Richtige kämpfe – so gut, wie ich das nur kann.“

Vielleicht mal wieder rappen, wenn es die Vereinbarung nicht auch verbietet?

Abbildung: Avjoska / CC

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