Vorratsdatenspeicherung gekippt – vorerst

Von am 2. März 2010 1 Kommentar 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesetze zur massenhaften Speicherung von Verbindungsdaten ohne jeden Verdacht für verfassungswidrig erklärt. Doch alle, die zurecht jubeln, sollten das Urteil etwas genauer lesen.

Es widerspreche dem Grundgesetz, wie das Telekommunikationsgesetz die Speicherung von Vorratsdaten regelt, befand das höchste deutsche Gericht. Daraus ergibt sich, dass die bereits gespeicherten Daten „unverzüglich zu löschen“ sind. Die Karlsruher Richter gaben damit den annähernd 35.000 Klägern recht, die gegen das Gesetz geklagt hatten, unter ihnen die heutige Bundesjustizministerin.

„Das ist ein riesengroßer Erfolg“, jubelt Grünen-Vorsitzende Claudio Roth und nennt das Urteil „eine richtige Klatsche“ für den Gesetzgeber. Nüchterner sieht es Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung und nennt das Urteil „nur einen halben Sieg“. Tatsächlich erläutert das Urteil zugleich, wie ein der Verfassung entsprechendes Gesetz auszusehen hat, das der EU-Richtlinie folgt:

„Das Bundesverfassungsgericht lässt damit die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht derzeit, aber doch künftig im Prinzip zu und weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab; es verbietet die vorsorgliche Erfassung und Speicherung aller Telekommunikationsdaten aller Bürger nicht mehr; will eine solche Speicherung aber, wenn sie ohne konkreten Anlass erfolgt, sehr streng geregelt wissen.“

EU-Richtlinie auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht wollte einen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof vermeiden und ließ deshalb die Richtlinie der Europäischen Union zur Vorratsdatenspeicherung unangetastet, meint Prantl. Der große Mut habe den Richtern dann doch gefehlt.

Kurz vor dem Urteil hatte sich allerdings auch EU-Justizkommissarin Viviane Reding bereits kritisch zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Auch sie sieht die bislang geltende Vorgabe kritisch, die die Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger ohne jeden Verdacht für mindestens sechs Monate vorsieht. Sie will die EU-Richtlinie auf den Prüfstand stellen für „das richtige Gleichgewicht zwischen Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre“.

Eine Vorratsdatenspeicherung müsse mit der Grundrechtecharta der EU vereinbar sein. Sie will konkret untersuchen, inwieweit die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig und ihre Speicherzeit angemessen sei, ob nicht „weniger aufdringliche Maßnahmen“ dem gleichen Ziel dienen könnten.

(bk)

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Kommentare

Eine Stellungnahme zu “Vorratsdatenspeicherung gekippt – vorerst”
  1. Alex sagt:

    Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:

    http://www.blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html

    Endlich! 🙂